13.07.2015: Für die Verwirklichung der UN Kinderrechts-Konvention statt Überwachen und Erniedrigen in den Grauzonen der Hilfen zur Erziehung!
Dass aus Heimkarrieren unter den Vorgaben des KJHG/SGB VIII Maßnahmen-Karrieren geworden sind, ist bekannt. Bekannt ist auch, dass am Ende beider Karrieren die geschlossene Unterbringung stand und steht. Sah es in den achtziger Jahren so aus, als würde die die geschlossene Unterbringung insgesamt abgeschafft und sah das neue KJHG dieses Instrument ausdrücklich nicht vor, so hat sich die Zahl der geschlossenen Unterbringungsplätze in den letzten 20 Jahren von ca. 125 auf knapp 400 mehr als verdreifacht. Nach der tendenziell positiven Evaluation der Einsperrung im Namen des Kindeswohls durch das DJI und der erst vorsichtigen (11. Kinder- und Jugendbericht 2001: 239 f.) und dann entschiedenen Befürwortung geschlossener Unterbringung als Hilfe zur Erziehung (14. Kinder- und Jugendbericht 2013: 349 f.) ist mit einem weiteren Anstieg der Platzzahlen sowie der öffentlichen Akzeptanz dieser Form der Ausschließung zu rechnen.
Gegen diese vorherrschende Tendenz halten wir fest:
Es gibt keine schwierigen Jugendliche, es gibt schwierige Entscheidungssituationen, in denen Fachkräfte sich nach einer in der Regel heftigen Eskalation gezwungen sehen, sich für eine geschlossene Unterbringung zu entscheiden, weil sie keine Alternativen sehen. An dieser hegemonialen Praxis ist also anzusetzen, will man die geschlossene Unterbringung wirklich abschaffen. Weiterlesen