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Investitionen für das Allgemeinwohl statt Sozialabbau – Warum Schuldenbremse und Austeritätspolitik überwunden gehören

21 Okt

Ob auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene: Auf nahezu alle Forderungen nach Investitionen in eine verbesserte Ausstattung von Bildungs-, sozialen oder kulturellen Einrichtungen kommt von Seiten der Verantwortlichen seit geraumer Zeit die Antwort, es sei kein Geld da und man müsse die Schuldenbremse einhalten. So wurde 2012 eine Kürzung des jährlichen Etats der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) um 3,5 Millionen Euro vom Hamburger Sozialsenator mit Verweis auf das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts vorgenommen. Aber nicht nur der Bereich der OKJA unterlag in den letzten Jahren in Hamburg einer kontinuierlichen Kürzung: 0,88% waren als Maximum an Budgetsteigerung allen Bereichen verordnet – bei derzeit 2% Inflation sowie Tarifsteigerungen real eine verschärfte Unterfinanzierung.
Auch wenn im aktuellen Haushaltsentwurf Mehrausgaben vorgesehen sind, ändern weder rot-grüner Hamburger Senat noch Bundesregierung ihre Unterwerfung unter das selbstauferlegte Ziel der Haushaltskonsolidierung bzw. der Schuldenbremse, die 2009 ins Grundgesetz und 2012 in die Hamburgische Verfassung aufgenommen wurde. Doch diese Austeritätspolitik ist nachhaltig schädlich und gehört überwunden. Weiterlesen

Stellungnahme des AKS Hamburg zur Geschlossenen Unterbringung (GU) als „Hilfe zur Erziehung“

14 Jun

In Hamburg wurde die geschlossene Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen 2008 mit der Schließung der GU Feuerbergstraße beendet. In der jüngeren Vergangenheit ist die Diskussion um die Einschließung von Kindern und Jugendlichen jedoch wieder aufgeflammt. Dazu beigetragen hat die Presseberichterstattung über die Zustände in den geschlossenen Heimen der Haasenburg GmbH in Brandenburg und die Praxis der Hamburger Jugendämter, Jugendliche außerhalb der Landesgrenzen in geschlossenen Heimen unterzubringen.[1]

Wir möchten den Fokus der Kritik auf das Konzept des Einschlusses, die GU an sich, richten. Es geht nicht um die Bewertung oder den Vergleich verschiedener Einrichtungen und Konzeptionen, sondern um die prinzipielle Kritik an der Einschließung junger Menschen im Rahmen der Jugendhilfe. Die politischen Entscheidungsträger und die Jugendhilfe haben offenkundig nicht aus der Geschichte der Heimerziehung in den 1950er bis 70er Jahren in der BRD und DDR gelernt, wenn die GU wieder vermehrt angewendet wird.[2]

Rechtliche, pädagogische & strukturelle Kritik an GU
Nach Art. 2(2) sowie Art. 104 des Grundgesetzes und § 1631b BGB sowie § 42 (5) Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist es der Jugendhilfe lediglich bei Gefahr für Leib und Leben erlaubt, das Freiheitsrecht der Kinder und Jugendlichen kurzfristig zu beschneiden. Die Freiheitsentziehung ist nur so lange rechtens, wie diese Gefahr besteht und längerfristig nur nach einem Beschluss des Familiengerichts möglich. Im Gegensatz dazu dient die GU ausschließlich dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft, dem Wunsch nach Bestrafung und nicht der Hilfe und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Strafe und die Gewährleistung von öffentlicher Sicherheit sind jedoch nicht Auftrag der Jugendhilfe! Weiterlesen

Stellungnahme des AKS Hamburg zu der Auseinandersetzung um den „Grundkurs Soziale Arbeit“ von Timm Kunstreich

31 Aug

Stellungnahme des Arbeitskreises Kritische Soziale Arbeit (AKS) Hamburg zu der Auseinandersetzung um die Veröffentlichung eines Beitrags von Eberhard Mannschatz zur Sozialen Arbeit in der DDR im „Grundkurs Soziale Arbeit“, Band 2 (2001) von Timm Kunstreich

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Im AKS Hamburg treffen sich seit Anfang 2011 in der Sozialen Arbeit Tätige und Interessierte, Praktiker_innen, Mitarbeiter_innen und Student_innen der Hamburger Hochschulen. Wir engagieren uns als politisch denkende Menschen und nicht als Vertreter_innen einer Institution oder eines bestimmten Trägers. Wir beziehen hier Stellung zu der genannten Debatte um den „Grundkurs Soziale Arbeit“ und ordnen diese vor dem Hintergrund unserer eigenen Position ein,

  • uns gegen soziale Ungleichheit zu wenden und deren Legitimation und Verfestigung aufzudecken,
  • gesellschaftliche Interessenkonflikte und Machtunterschiede deutlich zu machen sowie Macht- und Herrschaftsstrukturen zu analysieren und zu kritisieren, und
  • uns von den Zumutungen individualisierender und ordnungspolitischer Problembeschreibungen und -lösungen zu distanzieren.

Wir sprechen bewusst nur einige Ebenen der Auseinandersetzung an und zwar diejenigen, die aus unserer Sicht allgemeine Auswirkungen für die Soziale Arbeit/Sozialpädagogik in Praxis und Disziplin haben. Weiterlesen