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Einladung zum Bündnistreffen zur Gar-nicht-erst-Öffnung der geplanten Einrichtung am Klotzenmoorstieg am 07.09.21

27 Aug

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter gegen geschlossene Unterbringung,

wie ihr alle zwischenzeitlich erfahren habt, plant der Hamburger Senat am Klotzenmoorstieg nach eigenen Angaben eine „hochstrukturierte“, intensivpädagogische und damit Exklusions-förderliche Einrichtung für Kinder von 9 bis 13 Jahren, die sich durch eine enge Kooperation zwischen Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie „auszeichnen“ soll.

Auf der Veranstaltung „Weder Therapie noch Strafe“ des AKS und des Aktionsbündnisses gegen Geschlossene Unterbringung haben wir diskutiert, dass Einrichtungen mit derartigen Konzepten keine Kooperationen ermöglichen können, die das Aufwachsen als gemeinsame und demokratische Aufgabenbewältigung auf der Grundlage von wechselseitiger Unterstützung verstehen. Die betroffenen jungen Menschen bleiben außenvor.

Mit dem Anliegen, eine gemeinsame Stellungnahme gegen diese und solche Einrichtungen zu verfassen, wollen wir uns gemeinsam auf den neuesten Stand der Erkenntnisse über den Fortgang der offiziellen Planungen bringen, uns darüber austauschen, was bereits an Aktivitäten geplant ist und in erster Linie beraten, wie wir gemeinsam dazu beitragen können, dass in Hamburg keine neue geschlossene bzw. „hochstrukturierte“ Unterbringung eingerichtet wird.

Ihr seid herzlich eingeladen, am Dienstag, den 7. September um 18 Uhr zu einem Bündnis- und Vernetzungstreffen im Erziehungswissenschaftsgebäude der Uni Hamburg (Von-Melle-Park 8, Raum 05) zu kommen. In dem Raum haben wir genügend Platz für Abstände, sowie gute Lüftungsmöglichkeiten (in der Hochschule bitte eine medizinische Maske tragen).

TO-Vorschlag:

  1. Begrüßung und Vorstellung
  2. Austausch über den aktuellen Stand der Auseinandersetzung und bisherige Planungen
  3. Diskussion eines gemeinsamen Vorgehens (Erklärung/Stellungnahme, Protestaktivitäten, …) und weitere Verabredungen
  4. Verschiedenes

Über eine kurze Anmeldung für eine bessere Planung an: aks-hamburg@gmx.de würden wir uns freuen, ihr könnt aber auch gerne spontan dazukommen.

Mit solidarischen Grüßen,

AKS Hamburg & Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung

Kommentierte Thesen zur Diskussion um die Reform des Kinder- und Jugendhilferechts

24 Jun

                                                                   

Die Thesen sind vom AKS-HH 2020 gemeinsam erarbeitet worden. Nach der Verabschiedung des KJSG hat Timm Kunstreich diese Thesen sprachlich aktualisiert, inhaltlich aber im Wesentlichen unverändert gelassen.


Persönliche Vorbemerkung: 2022 wird das RJWG 100 Jahre alt. Die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts habe ich selbst miterlebt. Die verschiedenen Entwürfe für ein eigenständiges Jugendrecht seit den 1970er Jahren beschäftigen mich seitdem. Niederlagen und Erfolge in der Auseinandersetzung um die Rechte von Kindern und Jugendlichen haben meine professionelle Haltung wesentlich geprägt – was meine erste, erfahrungsgesättigte These deutlich machen soll:

  • Zielgruppen des Kinder- und Jugendhilferechts sind erst in zweiter Linie die Kinder, Jugendlichen und deren Familien, in erster Linie sind es die staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure, die dieses Feld zu einer Kampfarena um Geld, Macht, Einfluss und patriarchale Hierarchisierung machen.

(Unter dem Titel: „Wem hilft die Jugendhilfe?“ gibt es dafür überzeugende Belege in der Zeitschrift Widersprüche, Hefte 129 und 131)

Das Missverständnis, es sei umgekehrt – also, dass Kinder, Jugendliche und deren Familien im Mittelpunkt dieses Gesetzes stünden – begleitet diese Diskussion seit 1922. Erst mit Reinhard Wiesners genialem Kompromiss, den Eltern ein subjektiv einklagbares Recht zu geben, Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder gegebenenfalls einzuklagen, konnte die SPD schließlich 1989 dazu bewegt werden, dem von der Kohl-Regierung vorgelegten Gesetz zuzustimmen. Dieser „Geburtsfehler“ begleitet die Diskussion bis heute.

Eine weitere bis heute wirkende Konsequenz daraus ist die Vertauschung von Regel und Ausnahme. Deshalb lautet meine zweite These:

  • Das Regel-Ausnahmeverhältnis zwischen allgemeinen Unterstützungsangeboten und individueller pädagogischer Intervention muss wieder auf die Füße gestellt werden.

Die programmatischen ersten Paragrafen des KJHG und der zeitgleich veröffentlichte 8. Jugendbericht machen deutlich, dass mit den in diesem Gesetz geschaffenen Einrichtungen allen Kindern und Jugendlichen ein gelingendes Aufwachsen ermöglicht werden soll – in den ersten 26 Paragrafen geht es um allgemeine Grundsätze und um die Regeleinrichtungen der Jugendhilfe, von der offenen Kinder- und Jugendarbeit über Familienförderung bis hin zur Kindertagesbetreuung. Erst wenn diese Unterstützungsleistungen nicht mehr ausreichen sollten, sollte eine Unterstützung im Einzelfall nachgefragt werden können. Dieses Verhältnis wurde in den letzten 30 Jahren auf den Kopf gestellt: Die Hühnerleiter von Paragraf 27 bis Paragraf 35 dominiert die Praxis genauso wie der Paragraf 8a die Maßnahmen zum Kinderschutz. Diese Verkehrung gilt es wieder auf die Füße zu stellen!

Dabei darf nicht vergessen werden, dass seit den siebziger Jahren auf Basis der zwölf Sozialgesetzbücher eine politisch-ökonomische Entwicklung stattgefunden hat, die man als Herausbildung eines Care-industriellen Komplexes charakterisieren kann. Dieser stellt nicht nur 30% – 40 % des Bruttoinlandsprodukts her – ist also außerordentlich produktiv –, sondern ist auch Gegenstand einer grundlegenden neoliberalen Modernisierung, die nicht nur den Bereich Gesundheit und Pflege, sondern auch den Behinderten-, den Kinder- und Jugendbereich umfasst. In gewisser Weise ist der Kinder- und Jugendbereich sogar eine Art Vorreiter neoliberaler Transformation, wurde hier doch zum ersten Mal in größerem Ausmaß der Wechsel von der Objekt- zur Subjektförderung ausprobiert. Es wurde also nicht mehr eine Einrichtung in allen Details genehmigt und bezahlt, sondern die Nutzerinnen und Nutzer bekamen die (Rechts-)Mittel in die Hand, die zur Nutzung der Einrichtung gebraucht werden. Dieser Wechsel in der Steuerung von Mitteln und Rechten hat zum Beispiel im Kita-Bereich zu einer enormen Dynamik geführt, vor allem durch die zahlreichen eigenständigen Gründungen von Eltern-Kind-Gruppen.

Daraus ergibt sich die Forderung:

  • Der „Care-industrielle Komplex“ muss in eine soziale Infrastruktur mit Versorgungsverpflichtung/ Daseinsvorsorge und Rechtsanspruch umgewandelt werden.

Die Devise muss also lauten: Nicht zurück zur starren bürokratischen Objektverwaltung, sondern von einem individuellen Leistungsanspruch hin zu einem demokratischen und damit kollektiven Teilhaberecht. Was ansatzweise im Kitabereich gelungen ist, könnte und sollte auf die gesamte soziale Infrastruktur ausgedehnt werden. Vergleichbar mit der Krankenversorgung bzw. der Bildung sollte es bedingungslose Teilhaberechte an Wohnen, Mobilität und gesellschaftliche sinnvollen Tätigkeiten – einschließlich von Lohnarbeit – geben. Das bedeutet:

  • Die Rolle des SGB VIII als Vorreiter neoliberaler Modernisierung muss beendet werden.

Im Mittelpunkt der dieser neoliberalen Modernisierung steht der privatrechtliche Vertrag, das System der Entgeltverträge, die Qualität und Quantität von Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung, aber auch in dem der Pflege und in anderen sozialen Infrastrukturen regeln.

Diese Marktsimulation – der „Monopolkunde Staat“ lässt Anbieter (notfalls europaweit) miteinander um das billigste Angebot konkurrieren – hat im Bereich der HzE zu ständigen Steigerungsraten geführt. Diese haben mittlerweile einen Umfang erreicht, dass sie auch als Kapitalanlage interessant werden. Die Zahl der Privatbetriebe steigt ständig. Denn Sinn und Zweck des Care-industriellen Komplexes ist nicht die Herstellung einer lebenswerten sozialen Infrastruktur, sondern die Bereitstellung von Akkumulationsmöglichkeiten für das Kapital.

  • Neben den Eigeninteressen von Fachbehörden, Wohlfahrtsverbänden und sonstigen Trägern spielen in dieser Kampfarena die professionellen, beruflichen sowie die Einkommens- und Aufstiegs-Interessen der beteiligten Berufsgruppen eine zentrale Rolle. (Auch wir sind Beteiligte/Akteure im Care-industriellen Komplex)

Hier müssen wir uns an die eigene Nase fassen:

Unsere Interessen sind nicht mit denen unsere AdressatInnen identisch! Dazu nur ein Beispiel: Der Paragraf 4a zur Selbstorganisation von Jugendlichen hat bei etlichen Verbänden den Reflex hervorgerufen, hier könnte es über Ehrenamtlichkeit an die Arbeitsplätze von Fachkräften gehen….

  • Es lohnt sich, wie Nicole Rosenbauer und Reinhold Wiesner es gemacht haben, das Gesetz systematisch danach zu untersuchen, wo Ansätze eigenständiger Kinder- und Jugendrechte zu finden sind, auch wenn diese manchmal nur mit Fantasie zu entdecken sind.

Solche Ansätze finden sich im Recht auf Beratung ohne Zustimmung der Eltern, in den Ombudsstellen, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in der Jugendverbandsarbeit und ähnlichen Angeboten. Wie von einem anderen Stern erscheint hier der erst sehr spät in das Gesetz aufgenommene Paragraf 4a. In ihm werden die Träger der Jugendhilfe verpflichtet, die Selbstorganisation von Jugendlichen zu unterstützen – wer hätte das gedacht!

Was könnte sich daraus ergeben?

Auf der Basis einer ernsthaften Inklusion und einer sich entwickelnden Ganztagsschule könnten diese angedeuteten Elemente eine Option für eine Alternative in diesem Sektor des Care-industriellen Komplexes bilden:

  • Perspektive ist ein demokratisches, d. h. ein Teilhabe- und Teilnahme-orientiertes Kinder- und Jugendrecht, in dem „Hilfe“ wesentlich dadurch aufgehoben ist, dass die Akteure sich wechselseitig unterstützen, wobei Akteure in diesem Feld natürlich auch die Professionellen sind.

Als Beispiel möchte ich die ebenfalls erst sehr spät in das Gesetz aufgenommene Schulsozialarbeit nennen (Paragraf 13 a). Hier könnte der oben angesprochene Regelbereich sich ganz anders entwickeln als es sich zurzeit andeutet. Offene Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit könnten ein regionales Gegenmodell gegen das alles dominierende Selektions- und Konkurrenzmodell der Schule bilden. Bedingung dazu ist, dass die Schulsozialarbeit nicht in die Schuladministration eingebunden ist (also nicht der Schulleitung unterstellt), sondern dass diese relative Unabhängigkeit vom Selektionsprozess der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit eine Stück Gegenmacht gibt, weil ihre nicht-selektiven sozialen Räume im Leben von Kindern und Jugendlichen eine kooperative Selbstwirksamkeit ermöglichen.

Zusammen mit Familienbildung, Beratungsstellen, Jugendverbänden und selbstorganisierten Gruppen nach Paragraf 4a wäre ein sozial- räumliches Budget denkbar, das sich an den Freiräumen und an der Rhythmisierung von jugendlichen Lebensweisen orientiert und somit ein Gegengewicht gegen die übermächtige Selektionskraft des Schulsystems bildet. Eine Konsequenz daraus ist:

  • Wer Individualisierung, Psychiatrierung und quasi medizinische Diagnostik für die falschen Wege in der Sozialen Arbeit hält, muss sich für eine Beendigung der ökonomischen Dominanz des Einzelfalls einsetzen und für regionale, demokratische Budgets eintreten.

Das eben angedeutete Beispiel weitergedacht könnte den Regelbereich von Kinder- und Jugendrechten qualitativ erweitern und könnte viele Anregungen für die anderen Felder der Sozialen Arbeit bieten, zum Beispiel für die Hilfen zur Erziehung – sowohl für die ambulanten als auch für die stationären. Das möchte ich mit meiner letzten These als Anregung Ihrer Fantasie noch einmal unterstreichen:

  • „Kommunale Ressourcenfonds“ (KoReF), demokratisch gestaltet und an artikulierten Bedürfnissen orientiert, könnten sich auf diese Weise zu einer praktikablen Kultur des Aufwachsens entwickeln, in der die institutionellen Zwänge durch die Vielfalt formeller, informeller und non-formaler Orte gemeinsamer Aufgabenbewältigung von jungen Menschen und junggebliebenen Professionellen überflüssig werden.

Online-Diskussion: Dienstag, 08.06.2021, 18:30 – 21:00 Uhr„Weder Therapie noch Strafe!“Für eine Überwindung des „Verschiebebahnhofs“ in der Jugendhilfe

17 Mai

Diagnostik und diagnostische Verfahren sind längst Alltag in der Jugendhilfe geworden. Zugespitzt wird dies in der aktuellen Planung des rot-grünen Senats in Hamburg deutlich, der eine Spezialeinrichtung im Klotzenmoorstieg (womöglich geschlossen) für Kinder plant, die sich „zwischen Psychiatrie und Jugendhilfe“ bewegen und von denen sich sowohl Jugendhilfe als auch Schule überfordert sehen würden.

Vor diesem Hintergrund wollen wir vergessene bzw. verdrängte Wissensbestände reaktivieren: „Weder Therapie noch Strafe!“ lautete das Paradigma der sozialpolitisch orientierten Jugendhilfepolitik der 80er Jahre in Hamburg. Der „Verschiebebahnhof Jugendhilfe“ sollte überwunden werden, geschlossene Heime wurden aufgelöst und mit dem Verzicht auf stigmatisierende Zuschreibungen und Diagnosen wurden Heim-, Psychiatrie- und Knastkarrieren verhindert. Dies wirkte sich auch auf andere Bereiche der Jugendhilfe liberalisierend aus. Dass eine solche repressionsfreie Jugendhilfe erfolgreich ist, zeigen die Ergebnisse einer externen Untersuchung durch Reinhold Schone (1991). Warum sind diese Ergebnisse „in der Schublade“ verschwunden?

Mit dem Politikwechsel hin zur aktivierenden Sozialpolitik erhält eine modernisierte Form der Pathologisierung in der Sozialen Arbeit Aufwind: „Fachkliniken“ werden gegründet, Kooperationseinrichtungen zwischen Psychiatrie und Jugendhilfe nehmen bundesweit zu und immer spezialisiertere Einrichtungen werden gefordert. Diese Einrichtungen eint die objektivierende Zuschreibung der Adressat*innen als „stark defizitär“, denen es zu helfen bzw. deren Defizite es zu korrigieren gilt. Wo zur Durchsetzung der reaktionären Wende der 1990er das Bild des kriminellen, gewalttätigen Jugendlichen inszeniert wurde, scheint es heute eine Verschiebung zur Psychologisierung und Psychiatrisierung zu geben – mit der gleichen Konsequenz: Soziale Konflikte werden in individualisierte Krankheitsbilder umgedeutet.

Im Konflikt mit der Rückkehr zu mehr Therapie und Strafe stehen Einrichtungen, die eine Kultur der Kooperation im Verständnis einer demokratischen sozialräumlich orientierten Gemeinwesenarbeit anstreben und eine gemeinsame Aufgabenbewältigung zum Ziel haben. Das ist dann der Fall wenn die Arbeit in und mit Gruppen aus dem Bedürfnis „nach menschlicher Entwicklung, Erziehung, Bildung und kollektiver Aktion [entsteht], um das Schicksal in die eigene Hand zu nehmen – und eben nicht aus der Annahme, dass Stress und Krise gleichbedeutend wären mit sozialer, psychologischer und physiologischer Krankheit.“ (Hans Falck, Prof. für Soziale Arbeit & Psychiatrie, Richmond (USA), 1993)

Deswegen wollen wir auf der Veranstaltung diskutieren:

  • Welche Unterschiede in den wissenschaftlichen Annahmen und Bezügen bestehen zwischen medizinischer Diagnostik und Behandlung und sozialarbeiterischen und sozialpädagogischen Interventionen?
  • Welche Rahmenbedingungen geben diesen beiden Entwicklungen Aufwind?
  • Kann eine kooperative Sozialraumarbeit sowohl Strafe als auch Therapie ersetzen? Welche strukturellen Rahmenbedingungen bedarf es dazu?

Mit:

Charlotte Köttgen
Fachärztin für Kinder und Jugendpsychiatrie/ -psychotherapie, von 1984 bis 2003 Leiterin des Kinder- und Jugendpsychiatrischen und psychologischen Dienstes im Amt für Jugend Hamburg

Michael Schroiff
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Vorsitzender des Berufsverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Mitglied im Verband demokratischer Ärzt*innen

Die Diskussion wird online über Zoom stattfinden:
Dienstag, 08.06.2021, 18:30 – 21:00 Uhr

Zoom-Meeting beitreten
https://haw-hamburg.zoom.us/j/95476625358
Meeting-ID: 954 7662 5358

Veranstalter:

Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung Hamburg
https://www.geschlossene-unterbringung.de

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Hamburg
aks-hamburg@gmx.de
https://akshamburg.wordpress.com/

Thesen zur Diskussion

19 Jan

um die Reform des Kinder-und Jugendhilferechts (SGB VIII)

  • Zielgruppen des Kinder- und Jugendhilferechts sind erst in zweiter Linie die Kinder, Jugendlichen und deren Familien, in erster Linie sind es die staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure, die dieses Feld zu einer Kampfarena um Geld, Macht, Einfluss und patriarchale Hierarchisierung machen. Das Missverständnis, dass es umgekehrt sei, begleitet die fachlich-politische und wissenschaftliche Diskussion, seitdem es zentralstaatliche Regelungen für diesen Bereich gibt, also seit dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922. Die sogenannte Novellierung zum JWG von 1961 stellte lediglich klar, dass dieses Feld in erster Linie durch religiöse und weltanschauliche Verbände reguliert wird. Das Subsidiaritätsprinzip setzte sich umfassend durch. Erst mit dem KJHG von 1989 gab es einen ersten Versuch, die AdressatInnen dieses Gesetzes mit eigenen Rechten auszustatten, mit subjektiv einklagbaren Ressourcen. Leider waren damit nicht die Kinder und Jugendlichen gemeint, sondern deren „Erziehungsberechtigte“.
  • Dieser „Geburtsfehler“ zeitigt bis heute schwerwiegende Folgen. Wie der 8.Jugendbericht (1990), der als Kommentar zum KJHG gelesen werden kann, deutlich macht, sollten mit diesem Gesetz Einrichtungen geschaffen werden, die es allen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ein individuell und sozial gelingendes Leben zu führen. Für die Ausnahmesituation, dass das aufgrund von schwierigen Verhältnissen das nicht möglich sein sollte, wurde in §§ 27 ff. das Leistungsspektrum der Hilfen zur Erziehung geschaffen. Sie waren deutlich als Ausnahme konzipiert, wenn die anderen Einrichtungen nicht in der Lage waren, derartige Situationen zu bewältigen. Dieses Regel-Ausnahmeverhältnis ist heute durch die überwältigende Dominanz von Einzelfallhilfen und einer diese Dominanz noch stärkenden Konzeption von Kindeswohlgefährdung auf den Kopf gestellt worden. Es kommt drauf an, dieses Verhältnis – als ersten Schritt – wieder auf die Füße zu stellen.
  • Zusammen mit dem subjektorientierten Betreuungsrecht, den modernisierten gesetzlichen Regelungen zu Alter, Krankheit und Arbeitslosigkeit – also im Zusammenhang der Verabschiedung des historisch einmaligen zwölfteiligen Sozialgesetzbuches – entstand so etwas wie ein „Care-industrieller Komplex“. Vergleichbar der wechsel- und gegenseitigen Verschränkung und Durchdringung verbandlicher, staatlicher und kapitalistischer Interessen im Gefängnis- oder Rüstungs-industriellen Komplex geht es hier nicht etwa um eine „Versorgung-Verpflichtung“, sondern um Schaffung von Geldanlagemöglichkeiten des überreichlich am Markt herumirrenden und nach Anlage suchenden Kapitals.  Im beruflichen Alltag der Sozialen Arbeit wird dieser Zusammenhang häufig als Sparpolitik missdeutet – es geht um neoliberale Umverteilung, horizontal zwischen den verschiedenen Wirtschaftssektoren, vertikal – wie schon immer – von unten nach oben.
  • In der Praxis bildet sich dieser Zusammenhang in hochkomplexen, bürokratischen Apparaten, ausgestattet vor allem mit den Organisationsmitteln Geld und Recht. Im Mittelpunkt dieser Praxis steht der privatrechtliche Vertrag. Dieser hat zunehmend die staatlichen Zuschüsse und Alimentierungen ersetzt, von denen vor allem die Wohlfahrtsverbände Jahrzehnte lang profitierten (ohne dass es je gelang, eine wissenschaftliche Analyse dieses Bereiches zu realisieren). In diesem Sinne war das KJHG Vorreiter neoliberaler Modernisierung des um die sogenannten „freien Träger“ erweiterten Staatsapparates. Das komplexe „Tuning“ dieses Entgelt-Vertrags-Systems funktioniert als Markt-Simulation und steht im Mittelpunkt der jetzigen Reformdebatte. Der Staatsapparat als „Monopol-Kunde“ lässt die Anbieter zum Teil europaweit gegeneinander konkurrieren. Ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht bedeutet eine willkommene Investitionsanlage – staatlich finanziert und privat angeeignet – von jährlich mehreren Milliarden €.
  • Neben den Eigeninteressen der Fachbehörden und Wohlfahrtsverbände spielen in dieser Kampfarena die professionellen, beruflichen und Einkommens- und Aufstiegs-Interessen der beteiligten Berufsgruppen eine zentrale Rolle. Liest man unter diesem Aspekt die Kommentare der diese Gruppen repräsentierenden Vereine und Verbände, so tritt die Dominanz des Konkurrenzdenkens und der Selbstreferenz fast schamlos zutage. Am ehrlichsten ist da noch die Gewerkschaft ver.di, der es gelungen ist, den Preis der Ware Arbeitskraft in den letzten Jahren deutlich zu verteuern, d. h. die Lebenslagen vor allem der ErzieherInnen, aber auch der SozialarbeiterInnen zu verbessern. Wenn aber am Elend der Flüchtlinge die Minderwertigkeitsgefühle von Professionen kompensiert werden sollen, wird es peinlich – siehe z.B. das Berliner Positionspapier zur Sozialen Arbeit mit Geflüchteten der Alice-Salomon-Hochschule (2015).
  • Wenn die Beschäftigten im Care-industriellen Komplex nicht um ihre Systemrelevanz kämpfen würden, sondern um ihre System-Transformations-Relevanz (Vorschlag vom AKS Hamburg 2020), dann würden sie sich dafür einsetzen und – gegebenenfalls subversiv – das weiter entwickeln, was in den meisten Bereichen der offenen Kinder- und Jugendarbeit heute schon Praxis ist: der Vorschein einer demokratischen Kooperations- und Beteiligungskultur. Es lohnt sich, den Gesetzentwurf systematisch danach zu untersuchen, wo Ansätze eigenständiger Kinder- und Jugendrechte zu finden sind, auch wenn sie manchmal nur mit Fantasie zu entdecken sind. In diesem Sinne ist das Recht auf Beratung ohne Beteiligung der Erziehungsberechtigten für sich genommen kein wirklicher Schritt, aber angesichts der dominierenden Tradition von institutionalisierter Zwangserziehung ist es der Zipfel eines Wechsels zur Subjektperspektive. Vor diesem Hintergrund erscheint der neu eingeführte § 4a wie von einem anderen Stern: Selbstorganisierte Zusammenhänge von jungen Menschen werden nicht nur positiv bewertet, sondern sollen auch materiell ausgestattet werden bzw. von den etablierten Trägern unterstützt werden. Vielleicht bekommt die Diskussion um sozial-räumliche Orientierung nun doch noch eine interessante Wendung.
  • Auf der Basis von Inklusion und Ganztagsschule könnte ungefähr folgende Option dieses Sektors des Care-industriellen Komplexes diskutiert werden: Perspektive ist ein demokratisches, d. h. ein Teilhabe- und Teilnahme-orientiertes Kinder- und Jugendrecht, in dem „Hilfe“ wesentlich dadurch aufgehoben ist, dass die Akteure sich wechselseitig unterstützen, wobei Akteure in diesem Feld natürlich auch die Professionellen sind. Solange dieses Feld durch ein zwei bis fünfgliedriges selektives Schulsystem dominiert wird, muss das in Ansätzen bereits existierende Gegenmachtmodell systematisch gestärkt werden. Die systemische Machtlosigkeit aller Beteiligten, die durch das Selektionssystem der „Leistungsnormalverteilungs-kurve“ immer wieder reproduziert wird, kann nur durch Zeiten und Orte verlässlicher Begegnungen in die Schranken verwiesen werden (solange es nicht abgeschafft werden kann). Dieser nicht-selektive soziale Raum müsste Schritt für Schritt dem selektiven gleichgestellt werden, indem zum Beispiel der Lebenssituation unterschiedlicher Alters- und Geschlechtsgruppen angemessene Tagesrythmen entwickelt werden, die von den Freiräumen der Schülerinnen und Schüler her gedacht werden.
  • Konkret könnte das so aussehen, dass die Schulsozialarbeit nicht mehr ein Anhängsel der Schulleitung ist, sondern dass die die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eines Quartiers/eines Stadtteils schulunabhängig zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Familienbildung und -förderung und der Jugendsozialarbeit einen selbstverwalteten Sozialraum gestalten, dem ein eigenständiges Budget zugeordnet ist, das wiederum – wie in einer Genossenschaft – als Anteilsscheine jedem Mitglied dieses Sozialraums gutgeschrieben wird. Was bei der Erhaltung und dem Bau von Schulgebäuden als aus dem Haushalt ausgelagertes Budget funktioniert, warum soll das hier nicht möglich sein? Es wäre zugleich auch ein Ansatz einer direkten Demokratie, der einen Möglichkeitsraum über den erstarrten und ritualisierten Parlamentarismus hinaus bilden könnte.
  • „Kommunale Ressourcenfonds“ (KoReF), demokratisch gestaltet und an artikulierten Bedürfnissen orientiert, könnten sich auf diese Weise zu einer praktikablen Kultur des Aufwachsens entwickeln, in der die institutionellen Zwänge durch die Vielfalt formeller, informeller und non-formaler Orte gemeinsamer Aufgabenbewältigung von jungen Menschen und junggebliebenen Professionellen überflüssig werden.

Ein Zwischenruf

13 Jun

Zwischenruf_AKSHamburg

Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit Hamburg

Systemrelevanz? Nein! Systemtransformationsrelevant!

In der „Corona-Krise“ ist verstärkt die Rede von „systemrelevanten“ Berufen und Tätigkeiten. Nicht wenige Träger der Sozialen Arbeit nehmen für sich in Anspruch, „systemrelevant“ zu sein. Es ist verständlich, dass die eigene Bedeutung betont wird, dabei stellt sich jedoch die Frage, wofür Bedeutung erlangt werden will: was ist mit der „Systemrelevanz“ gemeint? Relevant wofür? Um die „Feuerwehr“ zu sein (nicht nur) in der Krise – und dafür die gebührende (materielle und imma­terielle) Anerkennung zu bekommen?

Systemrelevant bedeutet wörtlich, relevant für das System zu sein, aktuell also für den neoliberalen Kapitalismus. Dessen Ziel, die Erzeugung und private Aneignung von Mehrwert, hat Konsequenzen für alle gesellschaftliche Bereiche. Die Abhängigkeit der Mehrheit der Menschen, zur Sicherung ih­rer Existenz durch den Verkauf ihrer Arbeitskraft am ökonomischen Verwertungsprozess teilzuneh­men, hat entsprechenden Einfluss auf die sozialarbeiterischen Handlungsstrategien – bewusst wie unbewusst.

Die „Corona-Krise“ macht nun zugespitzt deutlich, dass diese Art der gesellschaftlichen Reproduk­tion notwendigerweise die Existenzgrundlage für immer mehr Menschen immer prekärer macht. Das wird auch so weitergehen, wenn Arbeit als Lohnarbeit hauptsächlich als Ware genutzt wird, um den gesellschaftlichen Akkumulationsprozess zu befeuern. Soziale Arbeit als Infrastruktur-Angebot, das auf die Unterstützung und Erhaltung aller gesellschaftlich wichtigen Kompetenzen und Tätig­keiten zielt – Pflege und Kindererziehung, aber auch künstlerische, sportliche und kulturelle Tätig­keiten –, wird in und nach der Krise beweisen müssen, dass sie nicht zu weiteren Spaltungen bei­trägt, sondern zu deren Überwindung.

Die konstruierte „Corona-Gemeinschaft“, die gegenwärtig von zig Werbeplakaten, in Radiosendun­gen und Zeitungsartikeln postuliert wird („Wir gegen Corona“), verschleiert die soziale Ungleichheit, die in dieser Krise weiter verschärft wird. Zwar macht der Virus keinen Unterschied zwischen arm und reich, seine Konsequenzen und vor allem die der Maßnahmen, die gegen seine Verbreitung ergriffen wurden und werden, schon! Es sind nicht alle gleichermaßen von Arbeitslosigkeit, beengten Wohn­verhältnissen, Isolation etc. betroffen. Und auch die in der kapitalistischen „Normalität“ bestehen­den Existenzängste und die durch entfremdete Arbeitsbedingungen erworbenen körperlichen und psychischen Schäden spielen für die Entwicklung und Erhaltung von Gesundheit eine große Rolle. Und diese sind eben nicht gleich verteilt.

Mit dem Begriff der Systemrelevanz ist die Frage aufgeworfen: Was ist gesellschaftlich relevante Arbeit? Die gegenwärtige Krise betrifft alle und wir als in der Sozialen Arbeit Tätigen sollten es darauf anlegen, progressiver aus ihr „rauszugehen“ als wir „reingegangen“ sind. Deshalb: system-überwindungs-relevant statt system-erhaltungs-relevant.  Wir schlagen daher vor, den präziseren Begriff der „Systemtransformationsrelevanz“ als Maßstab für die grundlegende Veränderung aller gesellschaftlichen Sphären in Richtung auf Kooperation und Emanzipation zu nehmen.

Klar ist, dass der Mensch eine gesellschaftliche Infrastruktur, kollektive und öffentliche Güter benö­tigt, um ein „gutes Leben“ führen zu können. Diese Infrastruktur wird in diesem System jedoch durch Ökonomisierung bzw. „Verbetriebswirtschaftlichung“ zur Ware gemacht, so dass sie dem neoliberal geprägten Verwertungsprozess besser dienen kann. Gleichzeitig gibt es immer mehr Menschen, die erkennen, wie krisenhaft es ist, wenn nicht die Bedürfnisbefriedigung der Menschen im Mittelpunkt steht, sondern die Mehrwertschöpfung (in der öffentlichen Daseinsvorsorge wie in der Wirtschaft). So gibt es immer größer werdende internationale Bewegungen gegen Privatisierung und die Ökonomisierung des Sozialen. Diesen Auseinandersetzungen sollten wir uns verstärkt in Parteien, in Gewerkschaften und in sozialen Bewegungen anschließen und auch in unserem berufli­chen Handeln die Perspektive der Systemtransformation als Handlungsorientierung immer im Blick behalten.

Gerade im sozialarbeiterischen Bereich können wir uns anstelle der individualisierenden Defizitori­entierung auf eine emanzipatorische und kooperative Bildung beziehen, die als Grundlage für die Entwicklung von Systemtransformationsrelevanz mit inhaltlichem Leben gefüllt werden kann und muss. Es gibt ein Bildungsverständnis, das sich im Konflikt mit Wettbewerbs- und Leistungsdruck entwickelt hat und dessen Ursprung handlungsfähige Subjekte sind. Daran sollten wir uns in diesen Zeiten erinnern und anknüpfen.

Es gilt, für eine progressive Praxis eine Alternative zur eigenen Systemrelevanz zu entwickeln. Da­für braucht es in neuer Qualität geöffnete Institutionen und Einrichtungen, in denen sich die Men­schen im Sozialraum begegnen, sie sich inhaltlich mit der aktuellen Situation auseinandersetzen, die Verhältnisse kritisch reflektieren und gemeinsame Lösungen entwickeln. Das setzt eine aktive, kon­struktive Teilhabe und eine gewisse Konfliktbereitschaft voraus. Damit es diese Einrichtungen ge­ben kann, braucht es wiederum kritische und solidarische Mitarbeiter-Teams, die sich organisieren. Und wenn nötig die aktuell geltenden Regeln aus guten Gründen brechen und alternative Hand­lungsweisen erfinden, um in den veränderten Situationen Lösungen zu entwickeln, die für möglichst alle Beteiligten eine echte Chance und Neuorientierung ermöglichen. Wir sollten uns wieder stärker daran orientieren, was unsere Nutzerinnen und Nutzer brauchen und wollen. Es geht also um gemeinsame Aufgabenbewältigung.

Seien wir systemtransformationsrelevant und lasst uns die Krise nutzen, um alternative Ideen und Praxen zu entwickeln!

 

Buchvorstellung:

28 Jan

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Der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Hamburg und
das Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung laden ein:

Dressur zur Mündigkeit?
Über die Verletzung von Kinderrechten
in der Heimerziehung

Im Herbst 2018 fand in Hamburg das Tribunal über die Verletzung von Kinderrechten in der Heimerziehung statt. Dort haben Vertreter:innen aus Wissenschaft, Gewerkschaft, Praxis und Betroffene deutlich gemacht: Auch gegenwärtig werden Disziplinierungs- und Degradierungstechniken in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe angewandt.

Diese sind keine Ausnahmefälle, sondern ein Hinweis auf allgemeine Entwicklungstendenzen, welche eine wachsende Kultur der Kontrolle ebenso nachvollziehen, wie die Normalisierungserwartung im aktivierenden Staat. Zugespitzt bildet sich dies in behavioristisch geprägten Methodiken der Verhaltensmodifikation ab, z.B. die des sogenannten „Stufenvollzuges“ oder „Phasenmodells“. Die jungen Menschen werden hier zu Objekten der Erziehung gemacht und müssen vermeintlich erst „befähigt“ werden, um das Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft zu erlangen: Voraussetzung ist die konforme Teilnahme innerhalb des Sondersystems.
Die wachsende Fokussierung auf individuelle Defizite und damit verbundene Verantwortungszuschreibung auf das Individuum drängen in den Hintergrund, was für eine kritische Soziale Arbeit konstituierend ist: der Blick auf gesellschaftliche Verhältnisse und die Lebenswelten der Menschen darin.

Im Rahmen der Vorstellung des Ende 2019 erschienenen Sammelbands zum Tribunal wollen wir daher mit einigen der Autor:innen diskutieren:

Welche gesellschaftlichen Entwicklungen und sozialpolitischen Programmatiken befördern das Revival autoritärer Tendenzen und Ansätze in der Kinder- und Jugendhilfe? Wie können wir verhaltensmodifizierende Ansätze überwinden? Welche Praxis stellen wir diesen entgegen? 

Dabei werden auch Ausschnitte aus der  filmischen Dokumentation des Tribunals gezeigt.

Dienstag, den 11.02.20
Einlass: 18:00 Uhr, Beginn: 18:30 Uhr, Ende: 21:00 Uhr
Lichtmess-Kino, Gaußstraße 25, 22765 Hamburg

  1. Begrüßung und Einleitung
  • Herausgeber:innen des Buches
  1. Filmausschnitte aus dem Tribunal

Pause -15 Minuten

  1. Podiums- Gespräch & Statements:
  • Tilman Lutz:
    Fach- und sozialpolitische Kontexte
  • Fabian Fritz:
    Ordnungspolitik und Soziale Arbeit.
    Zum Verhältnis stationärer Wohngruppen
    der Heimerziehung und der Polizei
  • weitere Autor:innen sind angefragt
  1. Diskussion & gemeinsamer Ausklang
    (Vor Ort gibt es die Möglichkeit an einer Bar Getränke zu erwerben)

 

 

 

Hamburg trau sich was – Wahlprüfsteine zu Hartz IV in Hamburg

16 Jan

Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020

Hamburg trau sich was – Wahlprüfsteine zu Hartz IV in Hamburg

Fragen des Hamburger Netzwerks SGB II Menschen-Würde-Rechte und der AG Soziales der Sozialpolitischen Opposition und Antworten von SPD, GRÜNE, CDU, LINKE, FDP

Die Kampagne „Hamburg traut sich was“ hat den Parteien der Hamburger Bürgerschaft einige Fragen zum Thema Arbeitslosengeld II / Hartz IV gestellt.  Sie setzen sich dafür ein, dass Hamburg alle Möglichkeiten nutzt, die Situation für Menschen zu verbessern, die auf Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind.
Sie haben die Antworten hier für Sie zusammengestellt.
www.hamburgtrautsichwas.de

HH traut sich was Wahlprüsteine und Antworten-1

Bucherscheinung

12 Dez

Dressur zur Mündigkeit? Über die Verletzung von Kinderrechten in der Heimerziehung

Buchankündigung_Dressur_zur_Mündigkeit_Beltz_x1_

 

Offener Brief von Prof. Dr. Sibylle Peters an den Innensenator Andy Grote

19 Mai

Wir möchten auf folgenden Brief hinweisen – die vollständige Version befindet sich in dem PDF Dokument:
Zerstörung des African Terminals durch Polizeimaßnahmen gegen afrikanische Migranten

Betreff:
Zerstörung des African Terminals
durch Polizeimaßnahmen gegen afrikanische Migranten

Hamburg, 23.4.2019
Sehr geehrter Herr Innensenator, liebe Hamburgerinnen, im Februar hat der African Terminal, eine Gruppe aus Hamburger Kulturschaffenden und Männern aus Westafrika, die als Flüchtlinge nach Hamburg gekommen sind, die beiliegende Erklärung gegen rassistische Polizeikontrollen veröffentlicht, die von über 900 Hamburgerinnen unterschrieben worden ist – siehe Change.org „Black Lives Matter St. Pauli“.

Der African Terminal ist 2017 aus dem friedlichen Zusammenleben von Alt- und Neu- Hamburger*innen auf St.Pauli entstanden. Mittlerweile hat die polizeiliche Taskforce mit ihren gezielten Kontrollen afrikanischer Migranten diesen Frieden, und nun auch den African Terminal und seine zweijährige Arbeit, zerstört und beendet. Im Augenblick sitzt ein Mitglied der Gruppe in Hamburg in Haft, zahlreiche andere Mitglieder sehen für sich in Deutschland keine Perspektive mehr und suchen nach anderen Wegen.

In der Erklärung von Februar 2019 nimmt der African Terminal zur Situation erschöpfend Stellung.

[…] siehe link zu Dokument oben!

Dokumente zum Tribunal am 30.10.18

22 Jan

Am 30.10.2018 fand im Rauhen Haus das unten stehende TRIBUNAL „Dressur zur Mündigkeit?“ –  Über die Verletzung von Kinderrechten in der Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland statt.

Hier findet ihr einige Dokumente der Veranstaltung, sowie erste Konsequenzen: